Foltermeister Administrator

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Charakter der Figur Rasse: Zugehörigkeit: Alter:
 | Thema: ×Regeln für Sklaven / Halter Sa Feb 19, 2011 11:29 pm | |
| Regeln für den Umgang mit den Werwolf-Sklaven
[Ihr müsst keinen Sklaven haben.]
1.) Jeder ist für seinen Besitz selbst verantwortlich. Somit ist es dem Halter überlassen wie er mit seinem Sklaven umgeht, hat jedoch ebenfalls bis zu einem gewissen Grad dafür zu sorgen, dass dieser in seine Schranken gewiesen wird und sich seiner Stellung bewusst ist.
2.) Es ist dem Meister selbst überlassen wie er mit seinem Sklaven umgeht. Körperliche Züchtigung jeder Art ist erlaubt, solange sie nicht zum Tod des Werwolfs führt.
3.) Verliert man seinen Sklaven ist man berechtigt sein einen neuen zuzulegen. Diese Regel entfällt, sollte der Sklave durch das Verschulden seines Herrn das Leben verlieren, entfällt dieses Anrecht für immer.
4.) Es liegt in der Entscheidung des Meisters, ob der Diener von dessen Blut trinken darf. Dies sollte jedoch nicht als selbstverständlich, sondern als besondere Belohnung angesehen werden.
[*]Regeln für die Werwolf-Sklaven
1.) In keinem Fall ist es gestattet einem Vampir oder gar dem eigenen Meister zu widersprechen oder gegen dessen Willen zu handeln.
2.) Jedem Befehl, egal welcher Art, der vom Meister erteilt wird, ist sofort folge zu leisten.
3.) Den Wünschen des Herrn ist nachzukommen. Ein Auflehnen gegen diesen, egal aus welchem Gründen, ist ebenfalls untersagt. Gewalt und Erniedrigung sind zu erdulden.
4.) Den Sklaven ist es nicht gestattet die Burg ohne seinen Meister zu verlassen, egal welche Gründe es dafür geben sollte.
Sollte eine dieser Regeln gebrochen werden oder der Wunsch des Meisters bestehen, seinen Sklaven abzugeben, wird das entsprechende Exemplar ‚aussortiert’ und weggeschafft, in die Katakomben der Festung. Eine zweite Chance gibt es nicht.
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